RS Lvwg 2023/6/8 LVwG-S-1210/001-2022

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.06.2023
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Rechtssatznummer

4

Entscheidungsdatum

08.06.2023

Norm

MOG 2007 §30 Abs1 Z5

Rechtssatz

Der Schutzzweck des MOG besteht darin auf dem wichtigen Gebiet der Ernährungswirtschaft für eine ruhige Marktentwicklung zu sorgen, die den Interessen der landwirtschaftlichen Erzeuger, der Verbraucher und der Wirtschaft in gleicher Weise entspricht.

Schlagworte

Landwirtschaft und Natur; Marktordnung; Verwaltungsstrafe; Betriebssperre; Inverkehrbringen; Sammeldelikt;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2023:LVwG.S.1210.001.2022

Zuletzt aktualisiert am

10.07.2023
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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