Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
16.06.2023Norm
KFG 1967 §2 Z40Rechtssatz
Als „nächstgelegener technisch geeigneter Verladebahnhof“ kann nur ein Terminal angesehen werden, der über die notwendigen technischen Einrichtungen (zB Umschlaggeräte udgl) verfügt. Ob ein Terminal als „nächstgelegener technisch geeigneter Verladebahnhof“ angesehen werden kann, hängt neben der geographischen Entfernung auch von der „technischen Eignung“ ab. […]
Schlagworte
Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; Verwaltungsstrafe; Überladung; Kombinierter Verkehr; Vorlaufverkehr;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2023:LVwG.S.2577.001.2022Zuletzt aktualisiert am
06.07.2023