Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
11.08.2023Norm
AWG 2002 §48Rechtssatz
Die Notwendigkeit zur Einhaltung von behördlichen Auflagen und Befristungen bei Konsumation einer Genehmigung ist im Bereich der Abfallwirtschaft insbesondere damit begründet, dass eine Behandlung von Abfällen nach den Zielen und Grundsätzen des Abfallwirtschaftsrechtes nur so sichergestellt wird.
Schlagworte
Umweltrecht; Abfallwirtschaft; Verwaltungsstrafe; Deponie; Auflage; Betreiber; Schutzzweck;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2023:LVwG.S.2248.001.2022Zuletzt aktualisiert am
04.10.2023