Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
24.08.2023Norm
AWG 2002 §73Rechtssatz
Ein Behandlungsauftrag ist dem Verpflichteten iSd § 73 AWG ist zu erteilen. Für ihn besteht aber auch bereits davor die Pflicht, den gesetzwidrigen Zustand zu beseitigen. Es liegt daher auch schon vor der Erlassung des Behandlungsauftrages eine öffentlich rechtliche Verpflichtung vor (vgl VwGH Ra 2020/05/0128).Ein Behandlungsauftrag ist dem Verpflichteten iSd Paragraph 73, AWG ist zu erteilen. Für ihn besteht aber auch bereits davor die Pflicht, den gesetzwidrigen Zustand zu beseitigen. Es liegt daher auch schon vor der Erlassung des Behandlungsauftrages eine öffentlich rechtliche Verpflichtung vor vergleiche VwGH Ra 2020/05/0128).
Schlagworte
Umweltrecht; Abfallwirtschaft; Behandlungsauftrag; Abfallbegriff; Ablagerung; Geschäftsfähigkeit;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2023:LVwG.AV.1362.001.2021Zuletzt aktualisiert am
13.10.2023