Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
09.10.2023Norm
KFG 1967 §4Rechtssatz
Der Umstand, dass dem Lenker die Fahrzeugkombination (mit der Längenüberschreitung von 0,15 m) bereitgestellt wurde, er diese von einem Kollegen übernommen hat und er kein Maßband mitgeführt hat, vermag die Annahme eines fehlenden Verschuldens (auch nicht in Form eines nur fahrlässigen Verhaltens) nicht zu begründen.
Schlagworte
Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; Verwaltungsstrafe; Kraftfahrzeug; Lenkvorrichtung; Sicht; Verkehrssicherheit; Betriebssicherheit; Verschulden;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2023:LVwG.S.2964.001.2022Zuletzt aktualisiert am
13.11.2023