RS Lvwg 2023/10/10 LVwG-VG-12/002-2023 , LVwG-VG-10/002-2023

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.10.2023
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

10.10.2023

Rechtssatz

Die Überprüfung des Vorliegens eines Ausscheidenstatbestandes erfordert die Auslegung der bestandfesten Ausschreibungsbedingungen und der vom betreffenden Bieter erstatteten Angebotslegung. Die Beurteilung der Ausschreibungskonformität stellt eine Einzelfallbeurteilung dar (vgl VwGH Ra 2018/04/0096).Die Überprüfung des Vorliegens eines Ausscheidenstatbestandes erfordert die Auslegung der bestandfesten Ausschreibungsbedingungen und der vom betreffenden Bieter erstatteten Angebotslegung. Die Beurteilung der Ausschreibungskonformität stellt eine Einzelfallbeurteilung dar vergleiche VwGH Ra 2018/04/0096).

Schlagworte

Vergabe; Nachprüfung; Ausscheidensentscheidung; Zuschlagsentscheidung; objektiver Erklärungswert; Mangel;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2023:LVwG.VG.12.002.2023.

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2023
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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