Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
30.10.2023Norm
StVO 1960 §9 Abs2Rechtssatz
Einem Fußgänger kann das Betreten der Fahrbahn bis zum Fahrbahnteiler nicht zugemutet werden, da er in diesem Fall dem Verkehr von zwei Seiten mit nur geringem Abstand ohne Rückzugsmöglichkeit ausgesetzt wäre.
Schlagworte
Verkehrsrecht; Straßenverkehr; Schutzweg; Anhaltepflicht; Behinderung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2023:LVwG.S.3280.001.2022Zuletzt aktualisiert am
22.11.2023