Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
30.10.2023Norm
StVO 1960 §9 Abs2Rechtssatz
Es kann nicht von einer Verkehrsregelung ausgegangen werden, wenn ein Polizist – unabhängig davon, in welcher Entfernung – neben der Fahrbahn steht und keine Armzeichen abgibt.
Schlagworte
Verkehrsrecht; Straßenverkehr; Schutzweg; Anhaltepflicht; Behinderung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2023:LVwG.S.3280.001.2022Zuletzt aktualisiert am
22.11.2023