RS Vwgh 2005/1/25 2001/02/0154

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.01.2005
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §11 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/03/0016 E 29. Mai 1996 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Fahrstreifenwechsel liegt auch dann vor, wenn ein Fahrzeug seine Fahrtrichtung so ändert, daß es auch nur teilweise auf einen anderen Fahrstreifen gerät (Hinweis E 11.5.1983, 82/03/0116).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001020154.X02

Im RIS seit

28.02.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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