Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
08.01.2024Rechtssatz
Die Lastschriftanzeige stellt sich dem Inhalt nach als Verständigung dar, durch die der Beschwerdeführer über Art, Höhe und Zeitpunkt seiner Zahlungsverpflichtungen unterrichtet wird. Durch solch eine informelle Mitteilung kann eine Zahlungspflicht jedenfalls nicht begründet werden. Bestand und Höhe der Abgabenschuld können nicht vom Inhalt einer derartigen Verständigung abhängen.
Schlagworte
Finanzrecht; Verfahrensrecht; Abgabenbescheid; Lastschriftanzeige; Zahlungserinnerung; Bescheidqualität; Bescheidspruch;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2024:LVwG.AV.20.001.2024Zuletzt aktualisiert am
20.02.2024