RS Lvwg 2024/1/8 LVwG-AV-20/001-2024

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.01.2024
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

08.01.2024

Rechtssatz

Die Lastschriftanzeige stellt sich dem Inhalt nach als Verständigung dar, durch die der Beschwerdeführer über Art, Höhe und Zeitpunkt seiner Zahlungsverpflichtungen unterrichtet wird. Durch solch eine informelle Mitteilung kann eine Zahlungspflicht jedenfalls nicht begründet werden. Bestand und Höhe der Abgabenschuld können nicht vom Inhalt einer derartigen Verständigung abhängen.

Schlagworte

Finanzrecht; Verfahrensrecht; Abgabenbescheid; Lastschriftanzeige; Zahlungserinnerung; Bescheidqualität; Bescheidspruch;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2024:LVwG.AV.20.001.2024

Zuletzt aktualisiert am

20.02.2024
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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