Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
17.01.2024Norm
KFG 1967 §134 Abs1Anmerkung
VwGH 02.05.2024, Ra 2024/02/0053-7, AufhebungRechtssatz
Das in Art 18 Abs 1 B VG normierte Legalitätsprinzip geht dem Grundsatz von Treu und Glauben [hier: Akzeptanz der bisher gewählten Vorgangsweise durch die Behörde im Zusammenhang mit der Verwendung einer nicht ausdrücklich kundgemachten (Organisations)e-mail Adresse] vor (vgl VwGH Ra 2019/09/0105). […] Aus einer allfälligen Behördenpraxis können keine Rechte abgeleitet werden.Das in Artikel 18, Absatz eins, B VG normierte Legalitätsprinzip geht dem Grundsatz von Treu und Glauben [hier: Akzeptanz der bisher gewählten Vorgangsweise durch die Behörde im Zusammenhang mit der Verwendung einer nicht ausdrücklich kundgemachten (Organisations)e-mail Adresse] vor vergleiche VwGH Ra 2019/09/0105). […] Aus einer allfälligen Behördenpraxis können keine Rechte abgeleitet werden.
Schlagworte
Güterbeförderungsrecht; Verfahrensrecht; Zuständigkeit; Beschwerde; Verspätung; Einbringung; e-mail Übermittlung; Adresse; Kundmachung; Telefax Übermittlung; Wiedereinsetzung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2024:LVwG.S.2792.001.2022.Zuletzt aktualisiert am
15.05.2024