RS VwGH Erkenntnis 2005/01/26 2002/08/0165

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Veröffentlicht am 26.01.2005
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Ausführungen zur Frage der Auslegung der im ASVG verwendeten Begriffe "Betriebsstätte (Niederlassung, Geschäftsstelle, Niederlage)" unter Hinweis auf das E 4.7.1980, 87/08/0042, VwSlg 12964 A/1989; Merkmal der Dauer (Einrichtung auf unbestimmte Zeit) maßgebend. Eine Baustelle ist wegen Fehlens des Merkmals der Dauer auch dann keine Betriebsstätte, wenn sie für eine längere Zeit eingerichtet ist.

Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7
Im RIS seit
02.03.2005
Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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