RS VwGH Erkenntnis 2005/01/26 2002/08/0165

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Veröffentlicht am 26.01.2005
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Rechtssatz

Da Art. 13 Abs. 2 lit. a der VO (EWG) 1408/71 die Anwendbarkeit österreichischen Sozialversicherungsrechts von anderen (weniger weitreichenden) Voraussetzungen abhängig macht, als für die Erfüllung des Tatbestandsmomentes der "Beschäftigung im Inland" als Voraussetzung für die Anwendbarkeit des ASVG bei Beschäftigungen mit Auslandsbezug in § 3 Abs. 3 ASVG gefordert ist, kommt Art. 13 Abs. 2 lit. a VO (EWG) 1408/71 insoweit Anwendungsvorrang zu.

Im RIS seit
02.03.2005
Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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