Rechtssatznummer
4Entscheidungsdatum
06.02.2024Rechtssatz
Auch wenn die Vorgaben für Sektorenauftraggeber gegenüber den Vorgaben für öffentliche Auftraggeber reduziert sind, kann die Rsp zur vertieften Angebotsprüfung für öffentliche Auftraggeber übertragen werden (vgl VwGH 2008/04/0082). Sind die Angebotspreise und die Teilpreise der Bestbieterin plausibel, ist keine vertiefte Angebotsprüfung bei einer Rahmenvereinbarung durchzuführen (vgl BVwG W187 2137295-2).Auch wenn die Vorgaben für Sektorenauftraggeber gegenüber den Vorgaben für öffentliche Auftraggeber reduziert sind, kann die Rsp zur vertieften Angebotsprüfung für öffentliche Auftraggeber übertragen werden vergleiche VwGH 2008/04/0082). Sind die Angebotspreise und die Teilpreise der Bestbieterin plausibel, ist keine vertiefte Angebotsprüfung bei einer Rahmenvereinbarung durchzuführen vergleiche BVwG W187 2137295-2).
Schlagworte
Vergabe; Nachprüfung; Nichtigerklärung; Zuschlagsentscheidung; Sektorenbereich; gesondert anfechtbare Entscheidung; vertiefte Angebotsprüfung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2024:LVwG.VG.16.002.2023Zuletzt aktualisiert am
25.03.2024