RS Lvwg 2024/2/9 LVwG-S-211/001-2024

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.02.2024
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

09.02.2024

Norm

BauO NÖ 2014 §37
VwGVG 2014 §40
ZPO §63 Abs1
  1. ZPO § 63 heute
  2. ZPO § 63 gültig ab 01.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 96/2011
  3. ZPO § 63 gültig von 01.07.2009 bis 31.12.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009
  4. ZPO § 63 gültig von 01.01.1998 bis 30.06.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997
  5. ZPO § 63 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983

Rechtssatz

Das Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 37 Abs 1 Z 10 und Abs 2 Z 2 NÖ BO 2014 fällt in den Schutzbereich des Art 6 EMRK. Da die verhängte Strafe wegen Nichtbefolgung eines baupolizeilichen Auftrages ergangen ist und somit im Verwaltungsstrafverfahren nicht nur die Rechtskraft dieses Auftrages sowie die vorgeworfenen Tathandlungen festzustellen sind, sondern vor allem auch der baupolizeiliche Auftrag dahingehend auszulegen ist, mit welchen verfügten Verpflichtungen er verbunden ist, erreicht ein solches Strafverfahren in Summe eine rechtliche Komplexität, die im Lichte des Art 6 EMRK – auch unter Berücksichtigung der für ein Verwaltungsstrafverfahren vergleichsweise hohen Sanktion – eine rechtliche Unterstützung erforderlich macht.Das Verwaltungsstrafverfahren gemäß Paragraph 37, Absatz eins, Ziffer 10 und Absatz 2, Ziffer 2, NÖ BO 2014 fällt in den Schutzbereich des Artikel 6, EMRK. Da die verhängte Strafe wegen Nichtbefolgung eines baupolizeilichen Auftrages ergangen ist und somit im Verwaltungsstrafverfahren nicht nur die Rechtskraft dieses Auftrages sowie die vorgeworfenen Tathandlungen festzustellen sind, sondern vor allem auch der baupolizeiliche Auftrag dahingehend auszulegen ist, mit welchen verfügten Verpflichtungen er verbunden ist, erreicht ein solches Strafverfahren in Summe eine rechtliche Komplexität, die im Lichte des Artikel 6, EMRK – auch unter Berücksichtigung der für ein Verwaltungsstrafverfahren vergleichsweise hohen Sanktion – eine rechtliche Unterstützung erforderlich macht.

Schlagworte

Bau- und Raumordnungsrecht; Verwaltungsstrafe; Verfahrensrecht; Verfahrenshilfe;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2024:LVwG.S.211.001.2024

Zuletzt aktualisiert am

14.03.2024
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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