Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
09.02.2024Norm
BauO NÖ 2014 §37Rechtssatz
Hinsichtlich des notwendigen Unterhalts ist ein Maßstab zwischen dem statistischen Durchschnittseinkommen eines unselbständig Erwerbstätigen und dem Existenzminimum zu wählen (vgl Fucik in Rechberger, ZPO4, § 63 Rn 3, mWn), wobei eine bescheidene Lebensführung ermöglicht werden soll.Hinsichtlich des notwendigen Unterhalts ist ein Maßstab zwischen dem statistischen Durchschnittseinkommen eines unselbständig Erwerbstätigen und dem Existenzminimum zu wählen vergleiche Fucik in Rechberger, ZPO4, Paragraph 63, Rn 3, mWn), wobei eine bescheidene Lebensführung ermöglicht werden soll.
Schlagworte
Bau- und Raumordnungsrecht; Verwaltungsstrafe; Verfahrensrecht; Verfahrenshilfe;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2024:LVwG.S.211.001.2024Zuletzt aktualisiert am
14.03.2024