Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
12.02.2024Norm
WRG 1959 §12Rechtssatz
Wird mit dem Antrag auf Zustellung des Bescheides die Zuerkennung der Parteistellung begehrt, ist Sache des Verfahrens die Frage der Parteistellung. Im Nicht-Vorliegens-Fall ist der Antrag daher nicht zurück-, sondern abzuweisen.
Schlagworte
Umweltrecht; Wasserrecht; wasserrechtliche Bewilligung; Privatgewässer; Verfahrensrecht; Sache des Verfahrens; Parteistellung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2024:LVwG.AV.161.001.2024Zuletzt aktualisiert am
12.04.2024