RS Vwgh 2005/1/26 2004/08/0141

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Veröffentlicht am 26.01.2005
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §113 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2004/08/0142 2004/08/0143 Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2004/08/0144 E 26. Jänner 2005

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/08/0050 E 27. März 1990 RS 3

Stammrechtssatz

Das Fehlen der subjektiven Vorwerfbarkeit des Meldeverstoßes schließt die Verhängung eines Beitragszuschlages nach § 113 Abs 1 ASVG nicht aus (Hinweis E 13.6.1989, 89/08/0042); vielmehr kommt es nur darauf an, daß objektiv ein Meldeverstoß verwirklicht wurde, gleichgültig aus welchen Gründen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004080141.X02

Im RIS seit

03.03.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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