RS Lvwg 2024/2/26 LVwG-VG-1/002-2024

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.02.2024
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Rechtssatznummer

3

Entscheidungsdatum

26.02.2024

Norm

LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §16 Abs1
BVergG 2018 §91 Abs4

Rechtssatz

Wird die Punktevergabe dem freien Ermessen der Mitglieder der Realisierungskommission überlassen, stellt dies einen Verstoß gegen vergaberechtliche Grundsätze, insbesondere der Transparenz im Vergabeverfahren dar und die Zuschlagsentscheidung ist für nichtig zu erklären.

Schlagworte

Vergabe; Nachprüfung; Nichtigerklärung Zuschlagsentscheidung; Ausschreibungsbestimmungen; Ausschreibungsunterlagen; Zuschlagskriterien; Antragslegitimation;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2024:LVwG.VG.1.002.2024

Zuletzt aktualisiert am

08.04.2024
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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