Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
26.02.2024Norm
LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §16 Abs1Rechtssatz
Wird die Punktevergabe dem freien Ermessen der Mitglieder der Realisierungskommission überlassen, stellt dies einen Verstoß gegen vergaberechtliche Grundsätze, insbesondere der Transparenz im Vergabeverfahren dar und die Zuschlagsentscheidung ist für nichtig zu erklären.
Schlagworte
Vergabe; Nachprüfung; Nichtigerklärung Zuschlagsentscheidung; Ausschreibungsbestimmungen; Ausschreibungsunterlagen; Zuschlagskriterien; Antragslegitimation;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2024:LVwG.VG.1.002.2024Zuletzt aktualisiert am
08.04.2024