RS Lvwg 2024/2/26 LVwG-VG-1/002-2024

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.02.2024
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

26.02.2024

Norm

LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §16 Abs1
BVergG 2018 §91 Abs4

Rechtssatz

Wenn die Reihung der Angebote zwar aufgrund einer bestandfesten, jedoch im Bereich der Bewertung nach den Zuschlagskriterien auf Grund einer nicht nachvollziehbaren Ausschreibung vorgenommen wurde, kann die vom öffentlichen Auftraggeber vorgenommene Reihung nicht als Argument dafür dienen, dass die Antragstellerin ohnehin für die Zuschlagserteilung nicht in Betracht gekommen wäre.

Schlagworte

Vergabe; Nachprüfung; Nichtigerklärung Zuschlagsentscheidung; Ausschreibungsbestimmungen; Ausschreibungsunterlagen; Zuschlagskriterien; Antragslegitimation;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2024:LVwG.VG.1.002.2024

Zuletzt aktualisiert am

08.04.2024
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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