Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
29.02.2024Norm
AuslBG §3 Abs1Rechtssatz
Die bloße Heranziehung – auch – zu Aufgaben im Rahmen eines EFRE-finanzierten Forschungsprojekts durch die Arbeitgeberin vermag die Tätigkeit des Ausländers – nämlich: die Absolvierung eines (Pflicht-) Praktikums – noch nicht zu einer solchen „im Rahmen“ eines EU-Forschungsprojektes zu machen.
Schlagworte
Arbeitsrecht; Ausländerbeschäftigung; Verwaltungsstrafe; Ausländer; Ausbildungsverhältnis; Praktikum; Forschungsprojekt;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2024:LVwG.S.80.001.2024Zuletzt aktualisiert am
08.04.2024