Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
08.03.2024Norm
AuslBG §28 Abs1 Z1 litaRechtssatz
Die in einer durch die NÖ LGA betriebenen Gesundheitseinrichtung Beschäftigten sind zwar kraft gesetzlicher Anordnung Landesbedienstete, jedoch ergibt sich bereits aus dem NÖ LGA-G selbst, dass hinsichtlich dieser Landesbediensteten auch ohne ausdrückliche normative Anordnung von deren Überlassung an die NÖ LGA auszugehen ist, sodass als faktische Dienstgeberin und Beschäftigerin iSd § 9 Abs 1 ASchG nicht das Land NÖ, sondern die NÖ LGA anzusehen ist (vgl VwGH Ro 2021/02/0012). […] Wenngleich die Begriffe des Beschäftigers iSd ASchG und jener des Arbeitgebers bzw des „Beschäftigens“ iSd AuslBG auseinanderzuhalten sind, ist auch für die Beurteilung, wer als Arbeitgeber iSd AuslBG anzusehen ist, aus den vom VwGH angeführten Gründen davon auszugehen, dass hinsichtlich der in einer durch die NÖ LGA betriebenen Gesundheitseinrichtung Beschäftigten – ungeachtet dessen, dass diese Landesbedienstete sind – die NÖ LGA auch als Arbeitgeberin iSd AuslBG anzusehen ist.Die in einer durch die NÖ LGA betriebenen Gesundheitseinrichtung Beschäftigten sind zwar kraft gesetzlicher Anordnung Landesbedienstete, jedoch ergibt sich bereits aus dem NÖ LGA-G selbst, dass hinsichtlich dieser Landesbediensteten auch ohne ausdrückliche normative Anordnung von deren Überlassung an die NÖ LGA auszugehen ist, sodass als faktische Dienstgeberin und Beschäftigerin iSd Paragraph 9, Absatz eins, ASchG nicht das Land NÖ, sondern die NÖ LGA anzusehen ist vergleiche VwGH Ro 2021/02/0012). […] Wenngleich die Begriffe des Beschäftigers iSd ASchG und jener des Arbeitgebers bzw des „Beschäftigens“ iSd AuslBG auseinanderzuhalten sind, ist auch für die Beurteilung, wer als Arbeitgeber iSd AuslBG anzusehen ist, aus den vom VwGH angeführten Gründen davon auszugehen, dass hinsichtlich der in einer durch die NÖ LGA betriebenen Gesundheitseinrichtung Beschäftigten – ungeachtet dessen, dass diese Landesbedienstete sind – die NÖ LGA auch als Arbeitgeberin iSd AuslBG anzusehen ist.
Schlagworte
Arbeitsrecht; Ausländerbeschäftigung; Verwaltungsstrafe; Arbeitgeber; wirtschaftliche Abhängigkeit;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2024:LVwG.S.46.001.2023Zuletzt aktualisiert am
12.04.2024