Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
29.03.2024Norm
StVO 1969 §43 Abs1Rechtssatz
Ein Bescheid gemäß § 90 StVO, mit dem Arbeiten auf öffentlichen Straßen bewilligt werden, könnte auch eine generelle Anordnung (Verordnung) enthalten. In Zweifelsfällen ist jedoch bei dieser Beurteilung ein strenger Maßstab anzulegen (vgl VwGH 84/02 A/0040; ZVR 1985/110).Ein Bescheid gemäß Paragraph 90, StVO, mit dem Arbeiten auf öffentlichen Straßen bewilligt werden, könnte auch eine generelle Anordnung (Verordnung) enthalten. In Zweifelsfällen ist jedoch bei dieser Beurteilung ein strenger Maßstab anzulegen vergleiche VwGH 84/02 A/0040; ZVR 1985/110).
Schlagworte
Verkehrsrecht; Straßenverkehr; Verkehrsbeschränkungen; Bauarbeiten; Verfahrensrecht; Rechtsgrundlage; Bescheid; Verordnung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2024:LVwG.S.1676.001.2023Zuletzt aktualisiert am
29.05.2024