RS Vwgh 2005/1/27 2004/16/0112

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Veröffentlicht am 27.01.2005
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 §2 Z4;
GGG 1984 TP9;
VwRallg;

Rechtssatz

Bei der Vorschreibung der Gerichtsgebühren sind auch die in den Anmerkungen zur TP 9 GGG enthaltenen Ermäßigungs- und Befreiungsbestimmungen anzuwenden, die im Zeitpunkt des Entstehens der Gerichtsgebührenpflicht in Kraft gestandenen sind.

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004160112.X01

Im RIS seit

22.02.2005

Zuletzt aktualisiert am

28.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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