RS Vwgh 2005/1/28 2002/15/0157

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Veröffentlicht am 28.01.2005
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §26 Abs2;

Rechtssatz

Die regelmäßigen Fahrten nach Österreich bloß zur Verrichtung der beruflichen Tätigkeit begründen keinen gewöhnlichen Aufenthalt (vgl Stoll, BAO-Kommentar, 337).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002150157.X02

Im RIS seit

11.03.2005

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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