RS Vwgh 2005/1/28 2000/15/0074

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Veröffentlicht am 28.01.2005
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §167 Abs2;
BAO §177;
BAO §93 Abs3 lita;

Beachte

Besprechung in:immolex 11/2006, S 319 bis 320;

Rechtssatz

Ein vom Steuerpflichtigen vorgelegtes Gutachten unterliegt der freien Beweiswürdigung durch die Behörde (Hinweis E 25. April 2001, 99/13/0221). Sie hat im Falle des Abgehens von diesem Gutachten die Gründe dafür in ihrer Entscheidung darzutun. Sie ist aber nicht verpflichtet, ein Gegengutachten erstellen zu lassen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2000150074.X02

Im RIS seit

10.03.2005

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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