RS Vwgh 2005/1/31 2002/10/0074

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Veröffentlicht am 31.01.2005
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Index

L55059 Nationalpark Biosphärenpark Wien
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §59 Abs1;
B-VG Art139 Abs6;
B-VG Art18 Abs2;
NationalparkG Donau-Auen Wr 1996 §5 Abs3;
NationalparkG Donau-Auen Wr 1996 §6 Abs3;
NationalparkV Wr 1996 §2;
NationalparkV Wr 1996 §3 Abs2;
NationalparkV Wr 1996 Anl;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2003/10/0061 2002/10/0112

Rechtssatz

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antragstellerin das "Häckseln des Grünwuchses inklusive Unkraut" auf näher genannten Flächen, soweit diese in der Wiener NationalparkVO "nicht als Außenzonen - Sonderbereich Ackerflächen ausgewiesen sind", untersagt. Im vorliegenden - keinen Anlassfall des E VfGH vom 9. Oktober 2001, VfSlg. 16317/2001 bildenden - Beschwerdefall sind die §§ 2 und 3 Abs. 2 Wr NationalparkVO im Hinblick auf die mit Fristsetzung erfolgte Aufhebung durch den VfGH anzuwenden (vgl. Art. 139 Abs. 6 dritter Satz B-VG). Wegen der mangelnden Bestimmtheit der Anlage zur Wr NationalparkVO ist es faktisch unmöglich, bestimmten Grundstücken und Grundstücksteilen anhand dieser Anlage die in § 5 Abs. 3 Wr NationalparkG normierten Zonenkategorien zuzuordnen. Davon ausgehend ist der Abspruch des angefochtenen Bescheides bezüglich dessen räumlichen Umfanges nicht hinreichend bestimmt. Der Antrag wurde nur hinsichtlich jener im Einzelnen aufgezählten Grundstücke bzw. Grundstücksteile abgewiesen, denen durch die Wr NationalparkVO eine andere Zonenkategorie als "Außenzone - Sonderbereich Ackerfläche" zugewiesen wurde. In Ansehung welcher aufgezählten Grundstücke bzw. Grundstücksteile dies der Fall ist, kann anhand der inhaltlichen Unbestimmtheit der Verordnung aber nicht gesagt werden (Näheres im vorliegenden E).

Schlagworte

Inhalt des Spruches Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002100074.X01

Im RIS seit

08.03.2005

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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