RS Vwgh 2005/1/31 2002/10/0015

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.01.2005
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Index

10/10 Grundrechte
40/01 Verwaltungsverfahren
70/08 Privatschulen
74/01 Kirchen Religionsgemeinschaften

Norm

AVG §1;
IslamG 1912 idF 1988/164;
Islamische Glaubensgemeinschaft 1988;
PrivSchG 1962 §14 Abs2;
StGG Art15;

Rechtssatz

Die vorgelegten Organisationsstatuten betreffen Einrichtungen, die zum Zweck der Besorgung innerer Angelegenheiten der Islamischen Glaubensgemeinschaft, nämlich der Organisation und inhaltlichen Regelung der Ausbildung der Seelsorgeorgane, im Sinne des Art. 15 StGG eingerichtet sind. Eine Zuständigkeit der Schulbehörde zu auf das Privatschulgesetz gegründeten Genehmigungsakten besteht in diesem Zusammenhang nicht (vgl. hiezu Juranek, Schulverfassung und Schulverwaltung in Österreich und Europa I, 177 mwN).

Schlagworte

sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002100015.X04

Im RIS seit

08.03.2005

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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