RS Vwgh 2005/2/21 2005/17/0011

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Veröffentlicht am 21.02.2005
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §73 Abs2;
BAO §311 Abs2 idF 2002/I/097;
VwGG §27;

Rechtssatz

Um § 27 VwGG Genüge zu tun, hätte es - unbeschadet der Frage der Zuständigkeit der belangten Behörde als Devolutionsbehörde - jedenfalls eines Antrages auf Übergang der Entscheidungspflicht an die belangte Behörde bedurft. Ein solcher Antrag muß ausdrücklich gestellt werden (Hinweis E 9. August 1994, 94/17/0298).

Schlagworte

Anrufung der obersten BehördeParteistellung Parteienantrag

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005170011.X02

Im RIS seit

04.07.2005

Zuletzt aktualisiert am

10.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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