RS Vwgh 2005/2/21 2001/17/0078

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Veröffentlicht am 21.02.2005
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Index

L34003 Abgabenordnung Niederösterreich
L37163 Kanalabgabe Niederösterreich
L82303 Abwasser Kanalisation Niederösterreich
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

AbgEO §12;
AbgEO §13;
AbgEO §15;
KanalG NÖ 1977 §19;
LAO NÖ 1977 §177;
LAO NÖ 1977 §48;

Rechtssatz

Gemäß § 19 NÖ KanalG 1977 hat die Gemeinde ihre in diesem Gesetz geregelten Aufgaben mit Ausnahme der Durchführung des Verwaltungsstrafverfahrens und des Vollstreckungsverfahrens im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen. Das Verfahren betreffend die Einwendungen gegen die Erteilung einer Vollstreckbarkeitsbestätigung zählt jedoch zum Titelverfahren und ist somit im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde zu führen (Hinweis E 23. Jänner 2003, 2002/16/0147; E 9. März 1990, 85/17/0116; E 29. März 1982, 81/17/0128). Die Entscheidung über die Einwendungen des Abgabepflichtigen gegen die Vollstreckbarkeitsbestätigung auf dem Rückstandsausweis (§ 177 NÖ AO 1977) war daher im eigenen Wirkungsbereich zu treffen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001170078.X01

Im RIS seit

15.04.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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