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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
EStG 1988 §2 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 96/15/0219 E 28. Februar 2002 RS 7Stammrechtssatz
Da die LiebhabereiV das subjektive Ertragstreben in den Mittelpunkt der Betrachtung stellt, ist im Rahmen der durch § 2 Abs 1 legcit normierten Kriterienprüfung das Schwergewicht auf die bis zum jeweiligen Veranlagungsjahr eingetretene Entwicklung, nicht hingegen auf nachfolgende Jahre zu legen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2002140024.X03Im RIS seit
24.03.2005Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013