RS Vwgh 2005/2/23 2001/14/0165

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Veröffentlicht am 23.02.2005
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Index

61/01 Familienlastenausgleich

Norm

FamLAG 1967 §6 Abs3;
FamLAG 1967 §6 Abs5;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2000/14/0051 E 29. Juni 2005

Rechtssatz

Wann eigene Einkünfte des Vollwaisen dem Anspruch auf Familienbeihilfe entgegenstehen, wird in § 6 Abs. 3 FLAG 1967 geregelt - eine Bestimmung, die nach Abs. 5 leg. cit. auch auf Kinder anzuwenden ist, deren Eltern ihnen nicht überwiegend Unterhalt leisten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001140165.X04

Im RIS seit

24.03.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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