RS Vwgh 2005/2/23 2001/08/0070

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.02.2005
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Index

36 Wirtschaftstreuhänder
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs3;
WTBG 1999 §3 Abs2;
WTBO §31;

Rechtssatz

Die Beurteilung der Zulässigkeit eines Rechtsmittels hat sich bei Fehlen anders lautender Übergangsbestimmungen nach der in dem für den Eintritt der Rechtskraft maßgebenden Zeitpunkt des Ablaufes der Rechtsmittelfrist geltenden Rechtslage zu richten (Hinweis E 7. Juni 2000, 99/03/0422, m.w.N.). (Hier: Mangels einer entsprechenden Übergangsbestimmung kann § 3 Abs. 2 WTBG nicht auf von der Einspruchsbehörde noch nicht erledigte Einsprüche angewendet werden, die nach der früheren Rechtslage wegen des Fehlens der Unterschrift einer vertretungsbefugten Person mangelhaft waren.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001080070.X01

Im RIS seit

23.05.2005

Zuletzt aktualisiert am

04.05.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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