RS Vwgh 2005/2/23 2002/08/0093

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.02.2005
beobachten
merken

Index

50/04 Berufsausbildung
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §21 Abs1;
BAG 1969 §1;
BAG 1969 §17 Abs1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2002/08/0194 E 23. Februar 2005

Rechtssatz

Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass der Gesetzgeber den Begriff der Lehrlingsentschädigung in der Bestimmung des § 21 Abs. 1 AlVG anders verstanden wissen wollte, als er im BAG - als Entgelt eines Lehrlings - umschriebenen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002080093.X02

Im RIS seit

29.03.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten