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66/02 Andere SozialversicherungsgesetzeNorm
BSVG §2 Abs1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 91/08/0058 E 26. Jänner 1993 VwSlg 13772 A/1993 RS 3Stammrechtssatz
Ein landwirtschaftlicher (forstwirtschaftlicher) Betrieb wird ab jenem Zeitpunkt auf Rechnung und Gefahr einer Person geführt, ab dem sie auf Grund ihrer dinglichen oder obligatorischen Rechtsstellung aus den getätigten Geschäften (im Rahmen der Betriebsführung) im Außenverhältnis berechtigt und verpflichtet wird.
(Hinweis auf E 1980/09/19 2207/77 1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2001080117.X01Im RIS seit
29.03.2005