RS Vwgh 2005/2/24 2000/15/0216

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Veröffentlicht am 24.02.2005
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §299;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/15/0133 B 4. Juli 1990 VwSlg 6519 F/1990 RS 3

Stammrechtssatz

Eine Verletzung des Abgabepflichtigen in seinem Recht (rechtlichen Interesse), daß der nach § 299 BAO aufgehobene Bescheid weiterhin dem Rechtsbestand angehört, durch den Aufhebungsbescheid (dessen Spruch) ist nicht zu unterstellen, wenn der Abgabepflichtige (Beschwerdeführer) selbst die Aufhebung ersteren Bescheides begehrte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2000150216.X03

Im RIS seit

02.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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