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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ASVG §113 Abs2;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Beitragszuschlag gemäß § 113 Abs. 2 ASVG - Mit der bloßen Behauptung, dass er aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage sei, den mit dem angefochtenen Bescheid festgesetzten Beitragszuschlag von EUR 72,-- zu bezahlen, und somit mit exekutiven Sanktionen zu rechnen hätte, hat der Beschwerdeführer - auch unter Berücksichtigung des mit dem Verfahrenshilfeantrag vorgelegten Vermögensbekenntnisses - dem ihn treffenden Konkretisierungsgebot nicht entsprochen.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete ASVG Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung BegründungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:AW2005080004.A01Im RIS seit
23.05.2005