RS Vwgh 2005/2/24 AW 2005/08/0004

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Veröffentlicht am 24.02.2005
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §113 Abs2;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Beitragszuschlag gemäß § 113 Abs. 2 ASVG - Mit der bloßen Behauptung, dass er aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage sei, den mit dem angefochtenen Bescheid festgesetzten Beitragszuschlag von EUR 72,-- zu bezahlen, und somit mit exekutiven Sanktionen zu rechnen hätte, hat der Beschwerdeführer - auch unter Berücksichtigung des mit dem Verfahrenshilfeantrag vorgelegten Vermögensbekenntnisses - dem ihn treffenden Konkretisierungsgebot nicht entsprochen.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete ASVG Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung Begründungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:AW2005080004.A01

Im RIS seit

23.05.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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