RS Vwgh 2005/2/24 2000/15/0216

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Veröffentlicht am 24.02.2005
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §299;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/15/0133 B 4. Juli 1990 VwSlg 6519 F/1990 RS 2

Stammrechtssatz

Der Eingriff in die formelle Rechtskraft eines nach § 299 BAO aufgehobenen Bescheides muß nicht in jedem Fall eine Verletzung subjektiv-öffentlicher Rechte des Abgabepflichtigen (Beschwerdeführers) zur Folge haben. Es ist nach Lage des Falles zu prüfen, ob eine solche tatsächlich vorliegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2000150216.X02

Im RIS seit

02.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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