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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §64 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2000/03/0358 E 29. Jänner 2003 RS 5Stammrechtssatz
Nach der Judikatur des VwGH (vgl. u.a. das Erkenntnis vom 13. April 1988, Zl. 87/03/0255) ist die Voraussetzung für die Ausschließung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 64 Abs. 2 AVG im Falle der Zurücknahme des Taxilenkerausweises mangels Vertrauenswürdigkeit gegeben, es ist nämlich die vorzeitige Vollstreckung im Interesse des öffentlichen Wohles wegen Gefahr im Verzug dringend geboten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2001030104.X08Im RIS seit
29.03.2005