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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs1 Z6;Rechtssatz
Die etwas mehr als ein Jahr vor der Bescheiderlassung begangene Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 2 lit. e StVO (Beschädigung des Hinweiszeichens "Autobahnauffahrt" durch den Verleihungswerber bei einem Verkehrsunfall, ohne dies anschließend ohne unnötigen Aufschub unter Bekanntgabe seiner Identität zu melden) weist jedenfalls kein solches Gewicht auf, dass sie eine negative Zukunftsprognose im Sinne des § 10 Abs. 1 Z 6 StbG 1985 rechtfertigen würde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004010421.X04Im RIS seit
13.04.2005Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008