RS Vwgh 2005/3/16 2004/12/0223

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.03.2005
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
64/03 Landeslehrer

Norm

BDG 1979 §14 Abs5 impl;
LDG 1984 §12 Abs6;

Rechtssatz

Aus dem unzweideutigen Wortlaut des § 12 Abs. 6 LDG 1984 folgt, dass eine rückwirkende Ruhestandsversetzung mit einem Wirksamkeitsbeginn vor der Rechtskraft des angefochtenen Bescheides nicht möglich ist (vgl. die hg. Erkenntnisse vom 24. April 2002, 2001/12/0165, und vom 17. August 2000, Zl. 2000/12/0103). Dies wird durch § 12 Abs. 6 LDG 1984 nämlich deshalb eindeutig ausgeschlossen, weil darin neben der Rechtskraft des Bescheides als einziger weiterer möglicher Termin ein im Bescheid selbst festgesetzter späterer Tag ausdrücklich genannt wird (vgl. die zur identen Bestimmung nach § 14 Abs. 5 BDG 1979 ergangenen hg. Erkenntnisse vom 22. Mai 1989, 89/12/0027 und vom 18. September 1992, 91/12/0167).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004120223.X01

Im RIS seit

19.04.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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