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10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
BAO §212Leitsatz
aw - keine Folge mangels hinreichender KonkretisierungRechtssatz
Die Antragstellerin hätte darzulegen gehabt, warum die (vorläufige) Entrichtung der Abgabe - auch im Hinblick auf die Möglichkeit, Zahlungserleichterungen gemäß §212 BAO zu beantragen - in Anbetracht ihrer konkreten Einkommens- und Vermögensverhältnisse für sie einen unverhältnismäßigen Nachteil nach sich ziehen würde.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Wirkung aufschiebende, AbgabenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2001:B100.2001Zuletzt aktualisiert am
28.05.2024