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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §85 Abs2 / "Vollzug"Rechtssatz
Keine Folge
Feststellung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
Vollzugstauglichkeit eines Feststellungsbescheides nach §188 BAO (vgl zB B782/05, B v 22.07.05).Vollzugstauglichkeit eines Feststellungsbescheides nach §188 BAO vergleiche zB B782/05, B v 22.07.05).
Da die Beschwerdeführerinnen im Fall ihres Obsiegens Anspruch auf Rückerstattung eines auf Grundlage des angefochtenen Bescheides festgesetzten Abgabenbetrages haben, hätten sie darzulegen gehabt, warum die (vorläufige) Vollziehung des Bescheides - auch im Hinblick auf die Möglichkeit, Zahlungserleichterungen gemäß §212 BAO zu beantragen - in Anbetracht ihrer jeweiligen konkreten Einkommens- und Vermögensverhältnisse für sie mit einem unverhältnismäßigen Nachteil verbunden wäre.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Wirkung aufschiebendeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2009:B293.2009Zuletzt aktualisiert am
23.03.2009