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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §33Leitsatz
Abweisung eines Wiedereinsetzungsantrags; kein minderer Grad des Versehens; Abweisung des Verfahrenshilfeantrags als aussichtslos wegen Versäumung der Beschwerdefrist; Zurückweisung des an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten (Wiedereinsetzungs-)Antrags mangels Zuständigkeit des VfGHRechtssatz
Dass lediglich bei der Adressierung des Verfahrenshilfeantrags ein Irrtum unterlaufen wäre (VwGH statt VfGH), steht im Widerspruch zu dem beim Verwaltungsgerichtshof eingebrachten Antrag, dessen meritorisches Vorbringen zweifelsfrei auf eine beabsichtigte Beschwerdeführung beim Verwaltungsgerichtshof schließen lässt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Wiedereinsetzung, VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / ZuständigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2009:U562.2009Zuletzt aktualisiert am
26.11.2010