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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / LegitimationLeitsatz
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags als aussichtslos; Zurückweisung der im eigenen Namen eingebrachten Beschwerde eines Vereinsobmannes gegen einen an den Verein adressierten Bescheid der Datenschutzkommission zu gewärtigen; kein Eingriff des Bescheides betreffend das Geheimhaltungsrecht des Vereins in die Rechtssphäre des Antragstellers als PrivatpersonEntscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Legitimation, VfGH / Verfahrenshilfe, Rechte subjektive, DatenschutzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2009:B579.2009Zuletzt aktualisiert am
26.11.2010