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L7 WirtschaftsrechtNorm
B-VG Art141 Abs1 litaLeitsatz
Zurückweisung der Anfechtung der Wahl des "Aufsichtsrates" eines Tourismusverbandes mangels Zuständigkeit des VfGH; Tourismusverband keine berufliche VertretungRechtssatz
Tourismusverbände nach dem Tir TourismusG 2006 sind nicht eingerichtet, um ihre Pflichtmitglieder im Hinblick auf deren Berufsausübung zu vertreten, sie stellen daher keine berufliche Vertretung iSd Art141 Abs1 lita B-VG dar.
Ablehnung der Beschwerdebehandlung.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, VfGH / Wahlanfechtung, VfGH / Zuständigkeit, Wahlen, berufliche VertretungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2009:WI3.2008Zuletzt aktualisiert am
26.11.2010