RS Vwgh 2005/3/31 2004/07/0199

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Veröffentlicht am 31.03.2005
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Index

14/01 Verwaltungsorganisation
40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

UVPG 2000 §5 Abs2;
UVPG 2000 §9 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2004/07/0202

Rechtssatz

Aus den § 5 Abs 2 und § 9 Abs 1 UVPG 2000 ergibt sich nicht, dass eine Ergänzung der Umweltverträglichkeitserklärung im Berufungsverfahren von vornherein unzulässig ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004070199.X02

Im RIS seit

04.05.2005

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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