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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §85 Abs2 / Begründung des AntragesRechtssatz
Keine Folge
Vorschreibung von Kraftfahrzeugsteuer für näher bezeichnete Zeiträume der Jahre 1998 bis 2007.
Keine Darlegung der konkreten Einkommens- und Vermögensverhältnisse, sondern nur allgemeine Hinweise auf die Auftragslage und die wirtschaftliche Situation.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Wirkung aufschiebendeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2009:B1014.2009Zuletzt aktualisiert am
03.09.2009