TE Vfgh Beschluss 2009/9/3 U1947/09 - U50/10

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Veröffentlicht am 03.09.2009
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

ZPO §63 Abs1
  1. ZPO § 63 heute
  2. ZPO § 63 gültig ab 01.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 96/2011
  3. ZPO § 63 gültig von 01.07.2009 bis 31.12.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009
  4. ZPO § 63 gültig von 01.01.1998 bis 30.06.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997
  5. ZPO § 63 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983

Leitsatz

Zurückweisung eines Verfahrenshilfeantrags mangels Legitimation infolge Verweigerung der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters des minderjährigen Einschreiters

Spruch

Der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wird zurückgewiesen.

Begründung

Begründung:

1. Mit Eingabe vom 8. Juli 2009 beantragte der (seinen eigenen Angaben zufolge) am 19. April 1992 geborene (somit minderjährige) Einschreiter die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung einer Verfassungsgerichtshofbeschwerde gegen die oben bezeichnete Entscheidung des Asylgerichtshofes.

2. Mit Schriftsatz vom 16. Juli 2009 ersuchte der Verfassungsgerichtshof den gesetzlichen Vertreter des Antragstellers innerhalb von zwei Wochen bekannt zu geben, ob er dieser Prozesshandlung zustimmt.

3. Der gesetzliche Vertreter teilte in seinem Schriftsatz vom 29. Juli 2009 mit, dass er dem Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe nicht zustimmt.

4. Damit fehlt die Prozessvoraussetzung der Legitimation. Der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe war daher zurückzuweisen.

5. Dies konnte gemäß §19 Abs3 Z2 lite VfGG und §72 Abs1 ZPO iVm §35 Abs1 VfGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen werden. 5. Dies konnte gemäß §19 Abs3 Z2 lite VfGG und §72 Abs1 ZPO in Verbindung mit §35 Abs1 VfGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen werden.

Schlagworte

VfGH / Legitimation, VfGH / Verfahrenshilfe

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2009:U1947.2009

Zuletzt aktualisiert am

01.03.2011
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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