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41 Innere AngelegenheitenNorm
EMRK Art3Leitsatz
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Abschiebung eines schwer kranken Kindes einer tschetschenischen Familie ohne Rücksicht auf dessen GesundheitszustandRechtssatz
Keine Ermittlungstätigkeiten, zB durch Anfrage bei der zuständigen Behörde in Polen bzgl der verfügbaren Behandlungsmöglichkeit einer so schweren Behinderung und deren Folgeerkrankungen, welche lebensbedrohlich für den Siebtbeschwerdeführer sein könnten.
Keine Einholung eines medizinischen Gutachtens; Ausnahmefall hinsichtlich des Selbsteintrittsrechtes Österreichs iSd Art3 Abs2 Dublin-II-Verordnung zumindest indiziert.
Ablehnung der Behandlung der Beschwerden der Erst- bis Sechstbeschwerdeführer.
Schlagworte
Asylgerichtshof, Asylrecht, Bescheidbegründung, ErmittlungsverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2009:U591.2009Zuletzt aktualisiert am
01.03.2011