RS Vfgh 2009/9/21 U591/09

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Veröffentlicht am 21.09.2009
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Index

41 Innere Angelegenheiten
41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht, Fremdenrecht

Leitsatz

Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Abschiebung eines schwer kranken Kindes einer tschetschenischen Familie ohne Rücksicht auf dessen Gesundheitszustand

Rechtssatz

Keine Ermittlungstätigkeiten, zB durch Anfrage bei der zuständigen Behörde in Polen bzgl der verfügbaren Behandlungsmöglichkeit einer so schweren Behinderung und deren Folgeerkrankungen, welche lebensbedrohlich für den Siebtbeschwerdeführer sein könnten.

Keine Einholung eines medizinischen Gutachtens; Ausnahmefall hinsichtlich des Selbsteintrittsrechtes Österreichs iSd Art3 Abs2 Dublin-II-Verordnung zumindest indiziert.

Ablehnung der Behandlung der Beschwerden der Erst- bis Sechstbeschwerdeführer.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Asylgerichtshof, Asylrecht, Bescheidbegründung, Ermittlungsverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2009:U591.2009

Zuletzt aktualisiert am

01.03.2011
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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